Die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung soll dazu beitragen, die genauen Ursachen der Belastungen Ihrer Mitarbeitenden herauszufinden und sie hilft Ihnen dabei, geeignete Maßnahmen zur Verbesserung zu ermitteln.
Das Durchführen einer Gefährdungsbeurteilung der psychischen Belastung am Arbeitsplatz ist im §5 des Arbeitsschutzgesetztes verankert und für Unternehmen verpflichtend.
Nutzen Sie die umfangreiche TOP JOB-Analyse, um sich eine Gefährdungsbeurteilung der psychischer Belastungen erstellen zu lassen und gewinnen Sie gleich doppelt.
Erfüllen Sie einerseits Ihre Pflicht zur Gefährdungsbeurteilung und nutzen Sie andererseits die Chance, Ihre Qualitäten als Arbeitgber zu verbessern und Ihre Unternehmensleistung nachhaltig zu steigern.
Die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung ist nicht nur eine gesetzliche Pflicht und ein Instrument zur Risikobewertung – richtig genutzt ist sie ein Schlüssel zum Aufbau einer gesunden Unternehmenskultur sowie zur Förderung von Engagement und Produktivität der Mitarbeitenden.
Durch die geschickte Kombination mit einer Mitarbeitendenbefragung von TOP JOB wird aus der Pflicht eine Chance zur Innovation und Weiterentwicklung. Sie erhalten einen 360-Grad-Blick auf ihre Arbeitsbedingungen und können so die zentralen Stellschrauben in ihrer Organisationsentwicklung feinjustieren.
Indem Sie ihre Mitarbeitenden aktiv in den Prozess einbinden, schaffen Sie eine offene Kommunikationskultur und vermitteln zusätzlich ein Gefühl der Wertschätzung. Mitarbeitende, die sich gehört fühlen, sind motivierter, aktiv an Verbesserungsmaßnahmen teilzunehmen und tragen so zur positiven Entwicklung des Unternehmens bei.
Nutzen Sie daher die transformative Kraft dieser Kombination, um Ihr Unternehmen auf ein neues Level zu heben und nachhaltigen Erfolg zu sichern.
Die psychische Gefährdungsbeurteilung stellt die Basis aller erforderlichen Schutzmaßnahmen dar und es sollte dementsprechend regelmäßig evaluiert werden, ob die Arbeitsbedingungen angemessen bewertet werden oder gegebenenfalls verbessert werden müssen.
Bei jeglicher Veränderung der Arbeitsbedingungen ist eine neue Evaluierung durchzuführen.
In der Regel alle 1-2 Jahre, je nach Branche.