Psychische Gefährdungsbeurteilung auf einen Blick

Eine Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen ist ein Prozess zur Ermittlung von potenziellen und realen Risiken der psychischen Gesundheit Ihrer Mitarbeitenden. Nach Ermittlung und Dokumentation der Gefahrenquellen werden geeignete Maßnahmen festgelegt, um Risiken auf ein Minimum zu reduzieren und sie nach Möglichkeit zu verhindern.

  • Die Durchführung ist nach § 5 Arbeitsschutzgesetz (§ 5 ArbSchG) für alle Arbeitgebenden mit mindestens einem Mitarbeitenden verpflichtend
  • Nach § 6(1) Arbeitschutzgesetz (§ 6(1) ArbSchG) besteht eine Dokumentationspflicht
  • Lauf § 5 ArbSchG muss die Gefährdungsbeurteilung psychische Belastung „bei jeder Veränderung der Arbeitsbedingungen und vor Antritt einer Tätigkeit“ angepasst oder überprüft werden

In unseren FAQs finden Sie die Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen im Überblick.

Warum muss eine Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen durchgeführt werden?

Gemäß § 5 des Arbeitsschutzgesetzes (§ 5 ArbSchG) sind alle Arbeitgebenden, mit mindestens einem deutschen Standort dazu verpflichtet, Gefährdungsbeurteilungen durchzuführen. Dies gilt für jeden Arbeitsplatz und jede Tätigkeit und ist unabhängig von der Größe oder der Branche des Unternehmens.

Eine Gefährdungsbeurteilung der psychischen Belastungen am Arbeitsplatz ist von entscheidender Bedeutung, um die Gesundheit und das Wohlbefinden der Mitarbeitenden zu schützen. Durch die systematische Bewertung der Gefährdungsfaktoren können Arbeitgebende geeignete Maßnahmen ergreifen, um Stress, Überlastung und anderen belastenden Faktoren entgegenzuwirken. Dies trägt nicht nur zur Steigerung der Arbeitszufriedenheit und Produktivität bei, sondern hilft auch dabei, Krankheitsausfälle zu reduzieren und langfristig ein gesundes Arbeitsumfeld zu schaffen.

Eine regelmäßige Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen ist somit ein wichtiger Schritt, um die psychische Gesundheit der Beschäftigten zu fördern und das Unternehmen erfolgreich zu führen.

Mögliche Gefährdungsfaktoren am Arbeitsplatz

  • monotone Arbeitsinhalte
  • geringer Handlungsspielraum
  • Arbeitsunterbrechungen von außen
  • ungünstig geplante Schichtarbeit
  • Isolation im Einzelbüro
  • hoher Geräuschpegel im Großraumbüro
  • hoher Zeitdruck
  • hoher Leistungsdruck
  • Hitze oder Kälte 
  • Konflikte mit Kunden
  • Konflike mit Kollegen
  • Konflike mit Vorgesetzten

Wer erstellt die psychische Gefährdungsbeurteilung?

Die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen sollte von speziell geschulten Personen durchgeführt werden, die über das nötige Fachwissen und die Kompetenz verfügen, um die Analyse professionell durchzuführen. Dies können interne Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Betriebsärzte, Psychologen oder externe Berater (§ 13 Abs. 2 ArbSchG) sein, die auf das Thema psychische Gesundheit am Arbeitsplatz spezialisiert sind.

Je nach Wahl des Arbeitsschutzakteurs haben Sie zudem die Möglichkeit Ihre Pflicht zur Gefährdungsbeurteilung als Chance zu nutzen, indem Sie Ihr Unternehmen tiefgehend analysieren und die Erkentnisse zur Organisationsentwicklung nutzen.

 

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Welche Gesetze schreiben die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen vor?

  • Die gesetzliche Grundlage, nach der die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen verpflichtend ist, findet sich im  § 5 des Arbeitsschutzgesetz (§ 5 Abs. 3 ArbSchG).
  • Eine Dokumentationspflicht der Gefährdungsbeurteilung der psychischen Belastungen besteht gemäß § 6 des Arbeitsschutzgesetzes (§ 6 ArbSch).
  • In der Arbeitsstättenverordnung (§ 3 ArbStättV), der Betriebssicherheitsverordnung (§ 3 BetrSichV) sowie den Grundsätzen der Prävention (DGUV Vorschrift 1) wird die psychische Gefährdungsbeurteilung ebenfalls vorgeschrieben.

§ 5 des Arbeitsschutzgesetzes

Im § 5 des Arbeitsschutzgesetzes (§ 5 ArbSchG) ist die Beurteilung der psychischen Gefährdungen am Arbeitsplatz wie folgt erfasst:

(1) Der Arbeitgeber hat durch eine Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdung zu ermitteln, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind.

(2) Der Arbeitgeber hat die Beurteilung je nach Art der Tätigkeiten vorzunehmen. Bei gleichartigen Arbeitsbedingungen ist die Beurteilung eines Arbeitsplatzes oder einer Tätigkeit ausreichend.

(3) Eine Gefährdung kann sich insbesondere ergeben durch (…) psychische Belastungen bei der Arbeit.

Entdecken Sie in unseren FAQs alle wichtigen Informationen zur Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen auf einen Blick.

Wie oft muss eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt werden?

Die psychische Gefährdungsbeurteilung stellt die Basis aller erforderlichen Schutzmaßnahmen dar und es sollte dementsprechend regelmäßig evaluiert werden, ob die Arbeitsbedingungen angemessen bewertet werden oder gegebenenfalls verbessert werden müssen.

Laut § 6 des Arbeitsschutzgesetzes ist vor Neuaufnahme einer Tätigkeit sowie bei jeglichen Veränderungen der Arbeitsbedingungen eine Evaluierung der psychischen Belastungen durchzuführen. 

In der Regel alle 1-2 Jahre, je nach Branche.

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Was passiert, wenn der Arbeitgeber keine Gefährdungsbeurteilung durchführt?

Seit dem Jahr 2013 sind regelmäßige psychische Gefährdungsbeurteilungen für alle Arbeitgebenden, einschließlich Kleinbetrieben mit bis zu zehn Beschäftigten, verpflichtend.

Es gibt verstärkte Kontrollen durch das Gewerbeaufsichtsamt, die Landesaufsichtsbehörde für Arbeitssicherheit, Berufsgenossenschaften sowie Renten- und Unfallversicherungen, um sicherzustellen, dass die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen durchgeführt wird.

Unternehmen, die keine Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen durchführen, riskieren rechtliche Konsequenzen.

Je nach Schwere des Verstoßes muss der Arbeitgeber mit einer Geldstrafe rechnen oder gar mit einer Freiheitsstrafe, falls das Leben oder die Gesundheit eines Mitarbeitenden gefährdet wurde.

 

Schwerpunkte der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen

Arbeitsumgebung

  • physikalische Faktoren (Raumklima, Geräuschpegel,...)
  • Arbeitsplatzgestaltung 
  • Informationswege
  • Arbeitsmittel
  • ergonomische Faktoren

Arbeitsorganisation

  • Arbeitszeiten (Dauer, Vorhersehbarkeit, Planbarkeit, Pausen, Erholungszeiten,...)
  • Arbeitsabläufe
  • Arbeitsintensität
  • Kommunikation 

Arbeitsinhalt

  • Handlungsspielraum
  • Abwechslungsreichtum
  • Informationsangebot
  • Verantwortungsbereiche
  • Qualifikation
  • emotionale Inanspruchnahme

Soziale Faktoren

  • Umgang mit Kollegen
  • Umgang mit Vorgesetzten
  • Umgang mit externen Dienstleistern
  • Umgang mit Kunden

Wie läuft eine Gefährdungsbeurteilung ab?

Es gibt keine festgeschriebene Regelung, wie genau eine Gefährdungsbeurteilung psychischer Belsatungen durchzuführen ist - eines ist jedoch klar: sie ist ein sich stetig wiederholender Kreislauf. Nur so kann gewährleistet werden, dass die aktuellen Maßnahmen auch den Arbeitsbedingungen entsprechen und ein sicherer und gesunder Arbeitsplatz gegeben ist.

In der Praxis haben sich 7 Handlungsschritte, die von der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie GDA empfohlen werden, durchgesetzt:

1. Arbeitsbereiche und Tätigkeiten festlegen

Bei Ähnlichkeiten der Bereiche und Tätigkeiten in Bezug auf die psychische Belastung können diese zusammengefasst werden.

2. Gefährdungen psychischer Belastungen ermitteln

Bei der Ermittlung von Gefährdungen und Belastungen der Psyche werden mögliche Risiken und Belastungsfaktoren am Arbeitsplatz identifiziert. Dies kann durch eine schriftliche Mitarbeiterbefragung, Beobachtung oder moderierte Analyseworkshops geschehen.

3. Gefährdungen psychischer Belastungen beurteilen

Nachdem die potenziellen psychischen Risiken ermittelt wurden, erfolgt ihre Bewertung hinsichtlich ihrer Auswirkungen und Wahrscheinlichkeiten anhand von Kriterien, Schwellenwerten oder empirischen Vergleichswerten. Dabei wird analysiert, wie stark die Gefährdungen die psychische Gesundheit der Mitarbeiter beeinträchtigen können und mit welcher Häufigkeit sie auftreten.

4. Maßnahmen festlegen

Basierend auf der Bewertung werden geeignete Maßnahmen zur Reduzierung oder Beseitigung der Gefährdungen festgelegt. Dies können organisatorische Veränderungen, Schulungsmaßnahmen, Verbesserungen in der Kommunikation oder individuelle Unterstützungsangebote sein.

 

5. Maßnahmen durchführen

Die geplanten Maßnahmen werden nun zeitnah in die Praxis umgesetzt, um die Arbeitsbedingungen zu verbessern und die psychische Gesundheit der Mitarbeiter zu schützen. Hier ist es wichtig, dass die Maßnahmen zielgerichtet und effektiv umgesetzt werden.

6. Wirksamkeit prüfen

Nach der Umsetzung der Maßnahmen wird überprüft, ob sie tatsächlich dazu beitragen, die identifizierten Gefährdungen zu reduzieren und die Situation am Arbeitsplatz zu verbessern. Diese Evaluation in Form von Workshops, Begehung oder schriftlichen Kurzbefragungen ist entscheidend, um sicherzustellen, dass die getroffenen Maßnahmen wirksam sind. 

7. Gefährdungsbeurteilung schriftlich festhalten

Alle Ergebnisse der psychischen Gefährdungsbeurteilung sowie die festgelegten Maßnahmen werden dokumentiert, um Transparenz und Nachvollziehbarkeit sicherzustellen. 

Gemäß der GDA-Leitlinie „Gefährdungsbeurteilung und Dokumentation“ sollte die Dokumentation folgendes enthalten: Beurteilung der Gefährdungen, Festlegung konkreter Arbeitsschutzmaßnahmen einschließlich Verantwortlicher und Terminen, Durchführung der Maßnahmen, Überprüfung der Wirksamkeit, Datum der Erstellung.

Die transformative Kraft der Gefährdungsbeurteilung

Die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung ist nicht nur eine gesetzliche Pflicht und ein Instrument zur Risikobewertung – richtig genutzt ist sie ein Schlüssel zum Aufbau einer gesunden Unternehmenskultur sowie zur Förderung von Engagement und Produktivität der Mitarbeitenden.

Durch die geschickte Kombination mit einer Mitarbeitendenbefragung von TOP JOB wird aus der Pflicht eine Chance zur Innovation und Weiterentwicklung. Sie erhalten einen 360-Grad-Blick auf Ihre Arbeitsbedingungen und können so die zentralen Stellschrauben in Ihrer Organisationsentwicklung feinjustieren.

Indem Sie Ihre Mitarbeitenden aktiv in den Prozess einbinden, schaffen Sie eine offene Kommunikationskultur und vermitteln zusätzlich ein Gefühl der Wertschätzung. Mitarbeitende, die sich gehört fühlen, sind motivierter, aktiv an Verbesserungsmaßnahmen teilzunehmen und tragen so zur positiven Entwicklung des Unternehmens bei.

Nutzen Sie daher die transformative Kraft dieser Kombination, um Ihr Unternehmen auf ein neues Level zu heben und nachhaltigen Erfolg zu sichern.

 

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FAQ - Gefährdungsbeurteilung psychsicher Belastungen

Die Gefährdungsbeurteilung der psychischen Belastungen am Arbeitsplatz ist der Prozess zur Ermittlung von potentiellen Risiken für die psychische Gesundheit Ihrer Mitarbeitenden. Die Durchführung ist nach Arbeitsschutzgesetz verpflichtend.

Gemäß §5 des Arbeitsschutzgesetzes (§5 ArbSchG) sind alle Unternehmen dazu verpflichtet, die psychischen Belastungen am Arbeitsplatz zu ermitteln und entsprechend zu dokumentieren (§6 ArbSchG), um die Arbeitssicherheit zu gewährleisten.

  • §5 und §6 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG)
  • Grundsätze der Prävention (DGUV Vorschrift 1)
  • Arbeitsstättenverordnung (§ 3 ArbStättV) 
  • Betriebssicherheitsverordnung (§ 3 BetrSichV)

Gemäß den Arbeitsschutzgesetzen sind Arbeitgebende mit mindestens einem deutschen Standort dazu verpflichtet, Gefährdungsbeurteilungen durchzuführen – unabhängig von der Größe oder der Branche des Unternehmens. Dies gilt für jeden Arbeitsplatz und jede Tätigkeit.

Lauf § 5 ArbSchG muss die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung „bei jeder Veränderung der Arbeitsbedingungen“ angepasst werden.

Beispiele: Verwendung neuer Arbeitsstoffe, Anpassung von Arbeitsverfahren und Tätigkeiten, Vorfälle oder Unfälle.

Die psychische Gefährdungsbeurteilung stellt die Basis aller erforderlichen Schutzmaßnahmen dar und es sollte dementsprechend regelmäßig evaluiert werden, ob die Arbeitsbedingungen angemessen bewertet werden oder gegebenenfalls verbessert werden müssen.

Bei jeglicher Veränderung der Arbeitsbedingungen ist eine neue Evaluierung durchzuführen.

In der Regel alle 1-2 Jahre, je nach Branche.

Im schlimmsten Fall ist mit rechtlichen Konsequenzen zu rechnen, bis hin zur Schließung des Unternehmens oder Freiheitsstrafen.

  1. Arbeitsbereiche und Tätigkeiten festlegen
  2. Gefährdungen ermitteln
  3. Gefährdungen beurteilen
  4. Maßnahmen festlegen
  5. Maßnahmen durchführen
  6. Wirksamkeit prüfen
  7. Gefährdungsbeurteilung schriftlich festhalten

Gefordert wird die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen seit 2013.