Gesetzliche Pflicht
Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung
Eine Befragung, zwei Ergebnisse: Sie erfüllen Ihre Pflicht aus dem Arbeitsschutzgesetz und erfahren zugleich, wo Ihre Arbeitgeberqualität steht.
Was der Gesetzgeber verlangt
Das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet Arbeitgeber, psychische Belastungen am Arbeitsplatz zu beurteilen und zu dokumentieren. Viele Unternehmen setzen dafür ein eigenes Verfahren auf, das allein der Dokumentation dient.
Die TOP JOB-Analyse erhebt diese Daten ohnehin. Das Gutachten zur Gefährdungsbeurteilung buchen Sie dazu. Es entspricht den gesetzlichen Grundlagen und liefert Ihnen zusätzlich Vergleichswerte und Handlungsfelder.
Eine Befragung statt zwei
Ihre Mitarbeitenden investieren einmal 20 Minuten, Sie erhalten beide Auswertungen.
Datenerhebung inklusive
Die Erhebung gehört zu jeder TOP JOB-Analyse. Das Gutachten ist eine Zusatzleistung.
Mehr als die Pflicht
Neben der Dokumentation erhalten Sie Benchmarkdaten, Ihre Energiewerte und priorisierte Handlungsfelder.
Häufige Fragen
Wie oft muss die Beurteilung erfolgen?
Das Arbeitsschutzgesetz nennt keinen festen Rhythmus. Sie halten die Beurteilung aktuell und prüfen sie erneut, wenn sich die Arbeitsbedingungen wesentlich ändern. Mit der TOP JOB-Analyse alle 24 Monate bleibt sie auf aktuellem Stand.
Wen beziehen wir ein, Betriebsrat und Fachkraft für Arbeitssicherheit?
Beide. Der Betriebsrat bestimmt bei der Gefährdungsbeurteilung mit, die Fachkraft für Arbeitssicherheit berät Sie dabei. Für das Gespräch mit dem Betriebsrat erhalten Sie von uns eine Informationsunterlage für Betriebsrat und Datenschutz.
Erhalten wir eine prüffähige Dokumentation?
Ja, mit dem Gutachten zur Gefährdungsbeurteilung. Es entspricht den gesetzlichen Grundlagen und dokumentiert die Beurteilung. Die Datenerhebung gehört zu jeder TOP JOB-Analyse, das Gutachten buchen Sie dazu.
Was kostet das Gutachten?
Das Gutachten ist eine Zusatzleistung zur TOP JOB-Analyse. Seinen Preis ermitteln wir im Gespräch, abgestimmt auf Ihren Bedarf.
